Die Bundesregierung plant eine Novellierung des
Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung. Dazu erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Stephan Mayer:
„Der Koalitionsvertrag sieht zu Recht eine Modernisierung des
Aufenthaltsrechts im Bereich der Aufenthaltsbeendigung und des
Bleiberechts vor. Der Gesetzentwurf, der zur Umsetzung derzeit in der
Bundesregierung abgestimmt wird, ist maßvoll und notwendig.
Insbesondere dient er dazu, die Aufenthaltsbeendigung in der Praxis
wieder besser handhabbar zu machen. Derzeit wird der Aufenthalt bei
nur rund jedem zehnten Ausreisepflichtigen tatsächlich von den
zuständigen Bundesländern beendet.
In der Diskussion dieser Novelle wird zu Unrecht behauptet, dass
künftig fast jeder Flüchtling, der nach Deutschland kommt, inhaftiert
werden dürfe. Dies ist unrichtig, denn eine allgemeine „Aufnahmehaft“
gibt es weder nach jetziger Rechtslage noch gemäß dem Gesetzentwurf.
Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, erhält zunächst eine
Aufenthaltsgestattung. In Fällen, in denen aufgrund des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems ein anderer Mitgliedsstaat für den
Asylantrag zuständig ist, kann eine Rücküberstellung in den
zuständigen EU-Staat erfolgen. Nur bei erheblicher Fluchtgefahr kann
zur Sicherung dieser Überstellung in diesen Fällen auch Haft
angeordnet werden. Diese Anordnung kann nur durch einen unabhängigen
Richter erfolgen, der unter anderem die vorgetragenen Haftgründe und
rechtliche wie tatsächliche Möglichkeiten der Rücküberstellung prüft.
Davon zu unterscheiden sind die Fälle der Haft zur Sicherung der
Abschiebung bei vollziehbar Ausreisepflichtigen, bei denen bereits
eine freiwillige Ausreisefrist fruchtlos verstrichen ist und die
Abschiebung förmlich angedroht wurde. Auch diese muss durch einen
Richter angeordnet werden, was nach dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit nur als letztes Mittel unter engen gesetzlichen
Voraussetzungen geschieht. An dieser Rechtslage ändert sich durch den
Gesetzentwurf nichts.
Nicht jeder in Deutschland ankommende Migrant ist ein Flüchtling
im Sinne des Art.16a Grundgesetz beziehungsweise der Genfer
Flüchtlingskonvention oder anderweitig humanitär schutzbedürftig. Zum
Schutz des Asylsystems ist es daher notwendig, den Aufenthalt
derjenigen Personen zu beenden, denen unter gar keinem Gesichtspunkt
ein Aufenthalts- oder Asylrecht zusteht.
Zugleich soll der Gesetzentwurf Rechtssicherheit für diejenigen
schaffen, die sich schon lange geduldet in Deutschland aufhalten,
sich hier integriert haben und die für ihren Lebensunterhalt selbst
sorgen. Das ist ausgewogen und vernünftig.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weitere Informationen unter:
http://