Das Bundeskabinett hat heute den Zwischenbericht
des Staatssekretärsausschusses „Rechtsfragen und Herausforderungen
bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch
Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ beschlossen.
Dazu erklären der innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion
im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, sowie der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling:
Stephan Mayer: „Die Freizügigkeit für Arbeitnehmer und
Selbstständige innerhalb der EU ist einer der Grundpfeiler der
europäischen Einigung. An ihr werden wir festhalten. Das darf aber
den Blick auf den Missbrauch der Freizügigkeit beim Bezug von
Sozialleistungen nicht verstellen.
Im Grundsatz darf nicht die Finanzierung der Probleme, sondern
muss deren Lösung im Vordergrund stehen. Der Zwischenbericht der
Bundesregierung enthält dazu wichtige erste Ansätze. So ist es
konsequent, die Zeit zur Arbeitssuche auf drei Monate zu begrenzen.
Wer keine Aussicht auf eine Beschäftigung hat oder nur zum Schein
einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, darf nicht unbegrenzt in
Deutschland verbleiben und hier Leistungen in Anspruch nehmen. Denn
die Freizügigkeit soll die freie Arbeitsplatzwahl in Europa
ermöglichen, nicht den Aufenthalt in dem Land mit den lukrativsten
Sozialleistungen.
Der Bericht fordert deshalb zu Recht, durch Änderungen bei
Prüfungs- und Übermittlungspflichten der Behörden konsequenter gegen
Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit vorgehen. Auch beim
Kindergeldbezug muss genauer hingesehen werden. Die zügige
Erleichterung von befristeten Wiedereinreisesperren wird vor
missbräuchlicher Inanspruchnahme von Sozialleistungen schützen.
Auch die im Koalitionsvertrag enthaltene Verbesserung der
Situation in den Herkunftsstaaten, die den Wanderungsdruck
verringern, muss thematisiert werden. Schließlich wird mit der neu
besetzen EU-Kommission auch über Änderungsbedarf im EU-Recht zu
reden sein. Regelungen, die dem Missbrauch Vorschub leisten, sind
letzten Endes auch nicht im Interesse der EU, denn sie gefährden die
Akzeptanz für das so wichtige Freizügigkeitsrecht.“
Karl Schiewerling: „Die von den Gerichten dargestellte mehrdeutige
Rechtslage beim Anspruche auf Arbeitslosengeld II sowie beim
Missbrauch der Gewerbeanmeldungen zeigt, dass Handlungsbedarf
besteht. Der Bericht macht deutlich, dass die Behörden bei den
Scheingewerbeanmeldungen stärker vorgehen werden. Wir werden der
ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch
EU-Bürger entgegenwirken.
Der für Juni geplante Abschlussbericht sollte sich auch mit dem
Problem des Zuzuges von Rentenempfängern aus anderen EU-Ländern
befassen, die hier ihre Renten aufstocken wollen. Die
Leistungsausschlüsse im Sozialrecht müssen so angepasst werden, dass
ein Missbrauch effektiv verhindert wird.“
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