Mayer: Wichtiger Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch im
Kabinett den Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des
NSU-Untersuchungsausschusses beschlossen. Dazu erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
Stephan Mayer:

„Wir alle waren seinerzeit von der Aufdeckung der Mordtaten des
NSU tief erschüttert. Neben der Trauer für die Opfer und ihre
Angehörigen wurde die darauf folgende Debatte von der Frage nach
möglichen Versäumnissen der Sicherheitsbehörden bestimmt. Dieser
Frage ging auch der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages
auf über mehr als 1.000 Seiten nach. Als Ergebnis verständigte er
sich fraktionsübergreifend auf 47 konkrete Empfehlungen, um
zukünftige Versäumnisse bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus zu
vermeiden.

Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag, soweit die
Bundesebene betroffen ist, diese Empfehlungen zu Eigen gemacht und
sich darauf verständigt, diese rasch umzusetzen. Wir haben diesen
Willen noch einmal in der letzten Sitzungswoche bekräftigt. Der heute
vorlegte Bericht bildet hierfür eine gute Grundlage. Er zeigt, welche
Maßnahmen in dieser Legislaturperiode nun zügig anzugehen sind.
Hervorzuheben ist die Stärkung der Zentralstellenfunktion des
Bundesamtes für Verfassungsschutz und ein besserer
Informationsaustausch im Verfassungsschutzverbund insgesamt. Hier
wird es Änderungen gemeinsam mit den Ländern geben müssen. Der
Bericht zeigt ferner Änderungsbedarf im Bereich der Justiz auf,
insbesondere die Notwendigkeit einer Stärkung des
Generalbundesanwaltes. Zudem enthält er Empfehlungen für eine
Optimierung der Programme zur Extremismusprävention und erkennt so zu
Recht an, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.“

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat am 26.2.2014 den von dem Bundesministerium
des Innern und dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz vorgelegten „Bericht der Bundesregierung über den
Umsetzungsstand der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses des
Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode“ beschlossen. Der
Bericht geht auf die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses zum
NSU zurück. Er gibt Auskunft über den Umsetzungsstand auf
Bundesebene.

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