medivendis ++ Tierarzneimittel: BGH erlaubt Verkauf apothekenpflichtiger Tierarzneimittel in Versandapotheken

Der BGH hat entschieden: Der Vertrieb apothekenpflichtiger Tierarzneimittel durch Versandapotheken ist zulässig. Von dieser Erlaubnis ausgeschlossen sind hingegen verschreibungspflichtige Medikamente und Arzneimittel für Nutztiere (im Sinne des Urteils: zu Ernährungszwecken gehaltene Haustiere). <br />
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Mit Sicherheit dürfte dieses Urteil Haustierbesitzer freuen, die die positiven Aspekte des Versandhandels schätzen. Zusätzlich wird der Wettbewerb zwischen den einzelnen Verkaufsstellen angetrieben, was sich auf den Preis der Tierarzneimittel auswirken könnte.<br />
Der Bundesverband der Deutschen Versandapotheken begrüßte in einer Stellungnahme die Entscheidung des Gerichts. Man werde vor allem eine große Nachfrage an Antiparasitika spüren, glaubt Verbandspräsident Christian Buse.<br />
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Der BGH sieht in der Zulassung des Verkaufs apothekenpflichtiger Tierarzneimittel durch Versandapotheken keine Beschränkung der Berufsfreiheit – im Gegenteil: Durch das Urteil wird eine Angleichung der Berufsausübung von Apothekern erreicht.<br />
Das Versand-Verbot von Tierarzneimitteln ist auch insofern nicht gerechtfertigt, da es „dem Gemeinwohlbelang des Schutzes der menschlichen Gesundheit dient“, so der Wortlaut des Urteils. Da Haustiere für Gewöhnlich nicht in die Nahrungskette gelangen, sieht das Gericht eine mögliche Fehlmedikation als unerheblich für die menschliche Gesundheit. Die im Grundgesetz verankerten Tierschutzbestimmungen werden durch die Aufhebung des Verbots nicht ausgehebelt. <br />
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Grundsätzlich sieht der BGH Haustiere nicht aus „Erwerbsgründen“ gehalten, sondern aus „ideellen Gründen“ als „Hausgenossen“. Von daher ließe sich die Gefahr einer übermäßigen Medikation aus Erwerbsgründen ausschließen. Wohl aber besteht die Gefahr einer übermäßigen Medikation aus Sorge um das Wohlergehen der Haustiere. Dieser Gefahr sind aber beispielsweise auch Kinder ausgesetzt, deren Eltern aus Sorge um deren Gesundheit eine durch Eigeninitiative angesetzte Falschmedikation verabreichen.<br />
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