Zu den Vorschlaegen der Monopolkommission fuer mehr Effizienz bei der Bereitstellung von Trinkwasser erklaert der zustaendige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der SPD-Bundestagfraktion Manfred Nink:
Die Wasserversorgung ist eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Es ist sicherlich nicht im Sinne der Verbraucher die Entscheidungen ueber eine so wichtige Dienstleistung wie die Bereitstellung des Trinkwassers der kommunalen Verantwortung zu entziehen und auf eine zentrale Regulierungsbehoerde zu uebertragen.
Die Forderung der Monopolkommission nach einer zentralen Regulierungsbehoerde ist der Versuch, die kommunale Selbstverwaltung in einem Teil der Daseinsvorsorge zu untergraben. Anders als es die Monopolkommission suggeriert, sind sowohl kommunale als auch private Versorger in ihrer Preis- beziehungsweise Gebuehrenfestsetzung nicht ohne Kontrolle.
Ebenso sind Landeskartellbehoerden bei ueberhoehten Wasserpreisen zustaendig. Legen kommunale Versorger keine Preise fest, sondern erheben fuer die Trinkwasserversorgung Gebuehren, so sind sie der Kommunalaufsicht unterstellt.
Selbstverstaendlich muss es eine Pflicht der Wasserversorger sein, ihre Preis- beziehungsweise Gebuehrenfestsetzung transparent zu gestalten, da sich der Wasserpreis aus unterschiedlichen Dienstleistungen zusammensetzt. Hier muessen die Verbraucher klar nachvollziehen koennen, welche Dienstleistungen zu welchen Preisen den Wasserpreis bedingen und wie regionale Preisunterschiede zustande kommen.
Zudem ist zu bedenken, dass Wasser kein Gut wie jedes andere ist. Es unterliegt besonderen umweltrechtlichen und qualitativen Anforderungen. Auch diese Aspekte muessen bei der Kritik an der Preis- und Gebuehrengestaltung der Wasserversorger bedacht werden. So legt unter anderem die Wasserrahmenrichtlinie der Europaeischen Union fest, dass Kommunen ihre Wasserpreise kostendeckend gestalten muessten. Dabei sind zum Beispiel Umwelt- und Nachhaltigkeitskosten zu beruecksichtigen.
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