Jobcenter verstärken Bemühungen, Minijobs von 
Hartz IV-Empfängern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 
umzuwandeln // Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen soll bundesweit 
Schule machen
   Die steigende Zahl an Minijobs zeigt, dass ein immer größeres 
Arbeitsvolumen in dieser Beschäftigungsform geleistet wird. Gerade 
für Geringqualifizierte oder Langzeitarbeitslose ist der Minijob ein 
Einstieg in den Arbeitsmarkt, er darf sich aber nicht zur „Sackgasse“
entwickeln. Minijobber kehren häufiger in Arbeitslosigkeit zurück 
oder entwachsen aufgrund des geringen Verdienstes gar nicht erst der 
Hilfebedürftigkeit. In einem Pilotprojekt werben ausgewählte 
Jobcenter in Nordrhein-Westfalen bei Unternehmen und Beschäftigten 
dafür, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 
umzuwandeln. Unter dem Motto „Mehrwert schaffen“ sollen auf der einen
Seite Hartz IV-Bezieher in existenzsichernde Beschäftigung gebracht 
werden und auf der anderen Seite Betriebe eingearbeitete und hoch 
motivierte Beschäftigte langfristig an ihr Unternehmen binden. Eine 
Win-Win-Situation, die gleichzeitig die Sozialkassen von Städten und 
Gemeinden und die Steuerzahler entlastet.
   Dass das Projekt zukunftsfähig ist, davon konnten sich heute 
Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), 
und Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen 
Handwerks (ZDH), im Beisein von Guntram Schneider, Arbeitsminister 
von Nordrhein-Westfalen, in Dortmund überzeugen. Speziell geschulte 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen gezielt Minijobber und 
Unternehmen an und werben dafür, Minijobs in Teilzeit- oder 
Vollzeitbeschäftigung umzuwandeln. Und das sehr erfolgreich. 
Monatlich werden mit Hilfe der Jobcenter Dortmund, Unna, Bielefeld 
und Duisburg aus insgesamt rund 150 Minijobs 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Dieses Beispiel soll 
bundesweit Schule machen.
   Heinrich Alt: „Es geht nicht darum, Minijobs schlecht zu machen. 
Minijobs sind ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes. Für 
Unternehmen ist es wichtig, flexibel zu sein. Für Menschen, die lange
Zeit außerhalb der Arbeitsgesellschaft standen, können Minijobs der 
erste Schritt sein, um wieder Teil der Arbeitswelt zu werden. Es darf
sich aber kein dauerhaftes Erwerbsprinzip daraus entwickeln, denn 
Minijob heißt auch Minirente. Auch vor dem Hintergrund fehlender 
Fachkräfte müssen sich Minijobs stärker zu einem Bestandteil eines 
längerfristigen beruflichen Integrationsprozesses entwickeln. Die 
Jobcenter können hier als Brückenbauer unterstützen. Ich bin sicher, 
wenn betriebliche Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe weiter 
entwickelt werden, erreichen wir eine stärkere Durchlässigkeit von 
Minijobs hin zu anschließender sozialversicherungspflichtiger 
Beschäftigung.“
   Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider 
ergänzt: „Viele Minijobber sind auf aufstockende Geldleistungen aus 
dem Arbeitslosengeld II angewiesen, weil sie mit dem Minijob allein 
kein existenzsicherndes Einkommen haben. Das ist nicht nur für die 
betroffenen Menschen ein Problem, sondern auch für die öffentlichen 
Haushalte, speziell für die Kommunen. Deshalb unterstützt das Land 
Nordrhein-Westfalen die am Projekt beteiligten Jobcenter mit einem 
EU-kofinanzierten Evaluationsprojekt. Dadurch erhalten wir 
wissenschaftlich fundierte Informationen darüber, wie Jobcenter die 
Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigung am besten fördern können. Von diesen Erfahrungen sollen
dann alle Jobcenter profitieren.“
   Handwerkspräsident Otto Kentzler: Auch Otto Kentzler unterstützt 
die Initiative: „Minijobber sind für ihren Arbeitgeber erste 
Ansprechpartner bei der Besetzung von regulären Arbeitsplätzen. Sie 
haben sich im Betrieb bewähren können, sind bei Kolleginnen und 
Kollegen ebenso bekannt, wie bei den Kunden. Die Arbeitgeber im 
Handwerk und die Minijobber brauchen bei der Umwandlung Unterstützung
und Beratung. Hürden für den Aufstieg in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gilt es, aus dem Weg zu 
räumen.“
   Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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