Anlaesslich der Anhoerung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates“
und dem Aenderungsantrag der Regierungsfraktionen fuer eine Haertefallklausel erklaeren die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin Angelika Krueger-Leissner:
Menschen in Haertesituationen duerfen nicht mit Schnellschuessen abgespeist werden. Die Anhoerung hat deutlich gezeigt: Die Eile ist ueberfluessig und schaedlich. Bis Jahresende reicht das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit der Anordnung einer vorlaeufigen Haertefallregelung voellig aus. Dann muss eine systematisch saubere und stimmige Loesung gefunden werden. Der vorgelegte Entwurf ist eine unausgereifte Minimalloesung.
Diese Zeit bis Jahresende haette genutzt werden sollen, in der Praxis wertvolle Erfahrungen zu typischen Haertefaellen zu sammeln. Zusammen mit einer ohnehin erforderlichen Neuregelung der Regelsaetzen im Verlaufe des Jahres ist dann erst eine gesetzliche Neuregelung fuer Haertefaelle erforderlich. Denn klar ist auch, Regelsaetze und Ausgestaltung der Haertefallklausel haengen ganz unmittelbar miteinander zusammen.
Stattdessen wird mehr oder weniger die von dem Bundesverfassungsgericht formulierte Uebergangsloesung aus dem Urteilstext des Bundesverfassungsgerichtes – jedoch mit mehreren einengenden und verfassungsrechtlich zweifelhaften Formulierungen – abgeschrieben. Das eigentliche Anliegen der Koalitionaere wird damit nur zu deutlich, naemlich auf Kosten von Menschen in Haertesituationen zu sparen und dies moeglichst schnell gesetzlich festzuzurren. Das war jedoch nicht das Ansinnen des Bundesverfassungsgerichtes. Die Koalition hat ganz offensichtlich nicht aus den Misserfolgen vor dem Bundesverfassungsgericht gelernt, sonst waere eine fundierte, durchdachte Loesungen auf der Grundlage einer sauberen statistischen Bewertung erfolgt.
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