Menschliches Leben ist unverfügbar! / Kolpingwerk Deutschland fordert Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes

„Die unverfügbare Würde des Menschen muss vom ersten
Moment seiner Existenz im Mittelpunkt stehen und zentrale Richtschnur
in allen Lebensphasen sein. Daher nehme ich die Entscheidung des
Bundesgerichtshofs zur Präimplantationsdiagnostik mit großer Sorge
wahr“, betont der Bundespräses des Kolpingwerkes Deutschland, Ottmar
Dillenburg.

„Die Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens verbietet jede
Selektion von Embryonen“, ergänzt Dillenburg. „Nach unserer
Verfassung ist das menschliche Leben wertvoll und uneingeschränkt
schützenswert – unabhängig von Behinderungen oder Krankheiten.“
Insoweit sei, so Dillenburg, die Entscheidung des Bundsgerichtshofs
nicht nachzuvollziehen.

Der Bundespräses des Kolpingwerkes unterstützt den Präsidenten des
Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) Alois Glück in seiner
Forderung nach einer Präzisierung des Embryonenschutzgesetzes von
1991. „Eine Auswahl nach wertem und unwertem Leben darf es nicht
geben.“

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