Meuthen: BfV lehnt AfD-Antrag auf Gutachten-Einsicht ab

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den
AfD-Antrag auf Einsicht in das Gutachten über die Partei erneut
abgelehnt. Das Informationsfreiheitsgesetz gelte nicht für das
Bundesamt, argumentiert der Präsident des Bundesamts Thomas
Haldenwang in einem Schreiben an die Bundessprecher der AfD.

Dazu erklärt AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen:

„Uns Betroffenen wird mit Hinweis auf die formale Rechtslage der
Einblick in das umstrittene Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD
verweigert. Das illegale Durchstechen des gesamten Gutachtens an die
Presse hat der Verfassungsschutz aber offenbar nicht verhindern
können oder wollen.“

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