Am 3. Dezember ist internationaler Tag der Menschen
mit Behinderungen. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion versteht Behindertenpolitik als
Querschnittsaufgabe, die in allen politischen Ressorts Beachtung
finden muss. Wir wollen eine umfassende Inklusion der Menschen mit
Behinderungen und eine deutliche Stärkung ihrer Rechte. Dies zeigt
sich an den Koalitionsanträgen, die wir in verschiedenen
Politikbereichen auf den Weg gebracht haben. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion verstärkt insbesondere ihre Aktivität in
den Bereichen der Arbeitsmarkt- und der Gesundheitspolitik. Das
verdeutlicht zum Beispiel die Initiative Inklusion mit einem Volumen
von 100 Millionen Euro aus dem Nationalen Aktionsplan, die bereits
angelaufen ist. Auch die heute im Bundestag beschlossene
zahnmedizinische Versorgung für Menschen mit einer Behinderung
beziehungsweise mit Pflegebedarf, die nicht von sich aus eine Praxis
aufsuchen können, ist ein wichtiger Schritt.
Unser politisches Handeln wird vom Paradigmenwechsel geprägt, der
mit der UN-Behindertenrechtskonvention eingeleitet worden ist. Er
führt weg vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zu einem Recht auf
umfassende Teilhabe in der Gesellschaft. Unsere politischen
Schwerpunkte setzen wir in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft, mit
der wir in regelmäßigem Kontakt stehen. Die Politik lebt von diesem
Erfahrungsaustausch.“
Hintergrund:
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit dem 26. März 2009 für
Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Die Konvention konkretisiert
die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen.
Inklusion ist der wesentliche Begriff, der sich wie ein roter Faden
durch die Konvention zieht und im Nationalen Aktionsplan für die
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland verankert
ist.
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