Am 16. Oktober findet erstmalig der bundesweite Tag
des Persönlichen Budgets statt. Über 100 Beratungsstellen öffnen ihre
Türen und stellen dieses wichtige Teilhabeinstrument für Menschen mit
Behinderung der Öffentlichkeit vor. Dazu erklärt die
Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
„Menschen mit Behinderung haben seit 1. Januar 2008 einen
uneingeschränkten Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Dieser
Anspruch muss in Zukunft ohne Ausnahme für alle gelten, insbesondere
für werkstattbedürftige Menschen, die gerne außerhalb einer Werkstatt
für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten möchten. Wenn es
entsprechende Angebote auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt, muss auch
hier das Persönliche Budget gezahlt werden. Andernfalls kann von
uneingeschränkter beruflicher Teilhabe keine Rede sein.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die bundesweite Kampagne
zum Persönlichen Budget. Dadurch wird dieses relativ neue und sehr
wichtige Instrument zur selbstbestimmten Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung an Bekanntheit
gewinnen. Mehr Beratung und Aufklärung werden dazu beitragen, dass
dieses Instrument hoffentlich noch stärker angenommen wird.“
Hintergrund:
Das Persönliche Budget ist eine Alternative zur reinen
Sachleistung. Menschen mit Behinderung entscheiden selbst, welche
Leistungen sie wo oder von wem in Anspruch nehmen möchten. Diese
Entscheidungsfreiheit erfordert von den Budgetnehmern hohe
Eigenverantwortung einerseits und gibt ihnen andererseits die
Gewissheit, ihr Leben selbst bestimmen zu können. Bisher haben etwa
15.000 Menschen einen Budget-Vertrag mit ihrem Sozialhilfeträger, der
Pflegekasse, dem Rentenversicherungsträger oder der Agentur für
Arbeit abgeschlossen.
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