Der Deutsche Bundestag hat dem Antrag der
christlich-liberalen Koalition „Mehr Berücksichtigung von Qualität
bei der Vergabe von Dienstleistungen“ zugestimmt. Dazu erklärt die
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
„Das deutsche Vergaberecht ist ein fester und wichtiger
Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Neben Produkten werden auch
Dienstleistungen, insbesondere am Arbeitsmarkt und im
Gesundheitswesen, ausgeschrieben. Dies bringt Vorteile hinsichtlich
der Wettbewerbsfähigkeit. Allerdings zeigt die Praxis, dass das
geltende Vergaberecht für die Beschaffung vor allem von sozialen
Dienstleistungen noch optimiert werden muss. Erfahrene Anbieter von
Maßnahmen speziell für arbeitsuchende Menschen mit Behinderungen
drohen dem Markt verloren zu gehen, wenn bei der Zuschlagserteilung
der Preis stärker als die Qualität gewichtet wird. Eine gezielte und
gute Beratung, Vermittlung und Berufsbegleitung ist jedoch
Voraussetzung, um Menschen mit Behinderung erfolgreich in Arbeit zu
bringen oder zu halten. Erfahren Anbieter, wie
Integrationsfachdienste, werden unbedingt gebraucht.
Daher verweist die Regierungskoalition darauf, den nationalen
Rechtsetzungsspielraum stärker zu nutzen und bei sozialen
Dienstleistungen die Qualitätskriterien im Verhältnis zum Preis
stärker zu gewichten. Zudem setzt sich die Koalition mit Nachdruck
dafür ein, dass bei der anstehenden Reform der europäischen
Vergaberichtlinien eine adäquate, für alle Dienstleistungen geltende
Regelung geschaffen wird. Parallel wird dies im aktuellen Entwurf der
EU-Kommission bereits diskutiert.“
Hintergrund:
Beim Einkauf von Dienstleistungen im Bereich des Arbeitsmarktes
für Menschen mit Behinderung muss die Bundesagentur für Arbeit (BA)
das Vergaberecht beachten. Bis 2010 war es gängige Praxis, dass die
BA Leistungen zur Vermittlung von schwerbehinderten Menschen
freihändig an die Integrationsfachdienste (IFDs) vergeben konnte. Mit
Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/A) im Jahr 2010 ist
die öffentliche Ausschreibung nach den Kriterien des europäischen
Vergaberechts auch für soziale Dienstleistungen verbindlich.
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