Michalk: Rundfunkgebührenbefreiung für taubblinde Menschen ab sofort einfacher

Taubblinde Menschen müssen die neue Rundfunkgebühr
nicht zahlen, wenn sie ihre Behinderung nachweisen. Ab sofort können
sie ihre Befreiung noch einfacher veranlassen. Dazu erklärt die
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Maria Michalk:

„Die neuen Rundfunkgebühren, die zum 1. Januar 2013 eingeführt
wurden, gelten nicht für taubblinde Menschen. Dies ist nur
folgerichtig, denn aufgrund ihrer Mehrfachbehinderung können sie
selbst barrierefrei gestaltete Fernseh- und Rundfunkangebote gar
nicht oder nur stark eingeschränkt nutzen.

Bislang mussten taubblinde Menschen für ihre Befreiung von der
Gebühr ein ärztliches Attest vorlegen. Allerdings ist dies für die
Betroffenen mit einem erheblichen Aufwand verbunden, denn für den
Gang zum Arzt benötigen sie Assistenz. Taubblinden-Assistenten gibt
es jedoch nur wenige. Insgesamt arbeiten rund 90 Assistenten im
gesamten Bundesgebiet.

Daher hat sich die Union erfolgreich beim Mitteldeutschen Rundfunk
(MDR) dafür eingesetzt, eine unbürokratischere Regelung zu treffen.
Künftig reicht es aus, wenn die Betroffenen ihren
Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen „Gl“
(Gehörlos) und „Bl“ (Blind) vorlegen oder alternativ eine
Bescheinigung des Versorgungsamtes über das Maß der Hör- und
Sehbehinderung einreichen. Ein ärztliches Attest gilt auch künftig
als Nachweis, wird aber nicht mehr vorausgesetzt.

Taubblinde Menschen haben in ihrem Alltag sehr viele Hürden zu
bewältigen. Nun konnte eine dieser Hürden aus dem Weg geräumt
werden.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Weitere Informationen unter:
http://