In Berlin findet am Dienstag die Veranstaltung
„UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland auf dem Weg zur
barrierefreien Gesellschaft?!“ statt. Dazu erklärt die
Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich für eine umfassende
Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in allen
Lebensbereichen ein. Barrierefreiheit ist Teil der Rechte behinderter
Menschen und wesentlicher Inhalt des Artikels 9 der
UN-Behindertenrechtskonvention. Dabei bezieht sich Barrierefreiheit
nicht nur auf bauliche Vorhaben, sondern auch auf barrierefreie
Kommunikation, auf ein barrierefreies Film- und Fernsehangebot sowie
ein barrierefreies Internet.
Einen wichtigen Beitrag auf gesetzlicher Seite leistet die
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Die
Verordnung bezieht sich auf das deutsche
Behindertengleichstellungsgesetz. Sie soll gewährleisten, dass
Internetdienste und -angebote der Bundesverwaltung von Menschen mit
Behinderung uneingeschränkt genutzt werden können. Wir begrüßen diese
Entwicklung, mit der bereits eine Ressort übergreifende Kooperationen
für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
eingeleitet wurde.“
Hintergrund:
Die BITV 2.0 ist seit dem 22. September 2011 in Kraft. Für
Neugestaltungen der Bundesbehörde ist die BITV 2.0 spätestens ab dem
23. März 2012 zu beachten, für bereits bestehende Internetangebote
müssen die Regelungen bis 23. März 2014 Anwendung finden.
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