s Innenminister Herrmann: „Migranten im öffentlichen Dienst ? Leistung statt Quote ? in Bayern ein Erfolgsmodell“
Eignung, Leistung und Befähigung ? das sind nach den Worten des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann die Kriterien für eine Einstellung im öffentlichen Dienst des Freistaates. Selbstverständlich ist dabei für Herrmann auch, qualifizierte Migrantinnen und Migranten für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. „Unser erklärtes Ziel ist es, im Interesse des Freistaates die besten für den Dienst in unseren öffentlichen Institutionen zu gewinnen. Und wenn ich mir den exzellenten Ruf vor Augen führe, den die bayerische Landesverwaltung bundesweit und auch im Ausland genießt, dann darf ich nicht ohne Stolz feststellen: Wir sind hier sehr erfolgreich. Und dazu tragen auch unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit Migrationshintergrund bei.“ Herrmann lehnt deshalb eine feste Migrantenquote im Staatsdienst ? wie sie in der aktuellen Integrationsdebatte immer wieder gefordert wird ? klar ab.
Herrmann stellte im Beisein des Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Martin Neumeyer, vier Beschäftigte des Freistaates vor, die besonders gelungene Beispiele für eine erfolgreiche Integration und Karriere im öffentlichen Dienst seien: Ein in Oberbayern geborener Jurist mit afrikanischen Wurzeln, dessen äthiopische Eltern in Bayern bleiben mussten, weil in Äthiopien der Bürgerkrieg ausbrach. Ein gebürtiger Libanese, der zunächst acht Jahre mit seinen Eltern in einer deutschen Asylbewerberunterkunft lebte, jetzt im Integrationsrat des Landtags sitzt und ? ebenfalls als Jurist ? im Landratsamt für Ausländerrecht zuständig ist. Ein gebürtiger Grieche, der erst 24-jährig nach Deutschland kam und inzwischen als Elektro-Abteilungsleiter im Hochbauamt arbeitet. Und eine türkischstämmige Polizistin, die in einer Münchner Polizeiinspektion tätig ist und sich als Dolmetscherin im Dienst schon Leistungsprämien verdient hat.
Gerade der Polizeivollzugsdienst ist ein gutes Beispiel: Dort werden bereits seit 1993 ? also seit 17 Jahren ? auch ausländische Staatsangehörige eingestellt. Herrmann: „Durch Anpassungen im Bayerischen Beamtengesetz haben wir seinerzeit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Weg in den Polizeivollzugsdienst geebnet. Ein Schritt, der sich wirklich gelohnt hat. In den vergangenen Jahren ist es gelungen, 119 ausländische Staatsangehörige für den bayerischen Polizeivollzugsdienst zu gewinnen.“ Auch heute würden noch ganz gezielt ausländische Nachwuchsbeamte gesucht, die für die Polizeidienst geeignet sind.
Herrmann betonte, dass ansonsten der Migrationshintergrund bei der Einstellung in den Staatsdienst keine Rolle spielen dürfe. Zum Anteil der Migranten im bayerischen öffentlichen Dienst gebe es deshalb auch gar keine belastbaren Daten. „Bei der Einstellung eines Bewerbers darf überhaupt nicht nach einem Migrationshintergrund gefragt werden. Auch eine Bevorzugung von Migranten bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst, wie es die Berliner Stadtregierung derzeit in einem neuen Gesetz vorhat, widerspricht dem geltenden Recht“, so Herrmann. Es gebe überhaupt keine Rechtfertigung dafür, Migranten gegenüber deutschen Bewerbern mit einer entsprechenden Qualifikation zu bevorzugen. Entscheidend dürfe allein das Leistungsprinzip sein.
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