Von Christoph Pepper
Mit der Ankündigung seines Fotodienstes Street View erhitzt der
US-Datenriese Google weiter die Gemüter in Deutschland. Vor allem die
Politik scheint sich – vielleicht auch mangels anderer geeigneter
Aufreger-Themen im Sommerloch? – auf das Internetprogramm
einzuschießen. Im Brustton der Entrüstung steht man auf den
Verbraucherschutz-Barrikaden, selbstverständlich nicht ohne die
obligate Forderung nach gesetzlichen Verschärfungen. Nur welchen?
Sicher lässt sich trefflich darüber streiten, wie viel Recht auf
Privatsphäre im öffentlich einsehbaren Raum bestehen sollte. Doch
gibt es dafür es im an Gesetzesregelungen nicht armen Deutschland
durchaus eine Fülle juristischer Fundstellen. Natürlich sind auch
berechtigte Datenschutzbelange sicherzustellen – wofür es ebenfalls
einschlägige rechtliche Grundlagen gibt. Ob und wie weit Google
diesem Rechtsrahmen mit den angekündigten Widerspruchsmöglichkeiten
gerecht wird, werden die amtlich bestallten Datenschützer
verantwortlich zu prüfen wissen. Ebenso wie die sicher
unvermeidlichen Gerichtsverfahren. Man wird angesichts des aktuell
entfesselten Getöses jedoch den Eindruck nicht los, dass manch einer
der nun Alarm gebenden Bürgerschützer gar nicht so recht weiß, wovon
er eigentlich redet. Und außerdem den Zeitpunkt für eine sachgerechte
Debatte schlicht verschlafen hat. Schließlich findet die intensiv –
und durchaus nicht nur unter versierten Internetnutzern – schon seit
den ersten Ankündigungen des Dienstes statt und gewann noch einmal an
Fahrt, als Googles Kamera-Autos, beginnend im Juli 2008, monatelang
durch die deutschen Städte fuhren und damit erneut breite öffentliche
Diskussionen auslösten. Zeit genug, gesetzgeberischen Bedarf zu
erkennen, falls es solchen geben sollte, gab es also reichlich. Wer
sich erst jetzt aufplustert, macht sich der Effekthascherei
verdächtig.
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