Mindestlöhne gefährden Beschäftigung

Die IHK befürchtet, dass das neue Tariftreuegesetz negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und insbesondere auf die Beschäftigung von Geringqualifizierten haben wird. „Der Entwurf, der insbesondere Auftragnehmer der öffentlichen Hand betrifft, verspricht den dort beschäftigten Arbeitnehmern zwar Mindestlöhne von 8,50 ? je Stunde und entsprechende Einkommensverbesserungen. Er gefährdet zugleich aber auch ihre Arbeitsplätze“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch. Das gelte insbesondere für einfache Tätigkeiten, wo sich keine dem Mindestlohn entsprechende Wertschöpfung erzielen lässt. „Sofern die steigenden Arbeitskosten dort nicht auf die Preise überwälzt werden können, sind Arbeitsplatzverluste über kurz oder lang kaum zu vermeiden. Wie so oft, wenn der Staat in Marktprozesse eingreift, gilt deshalb auch für den vorliegenden Gesetzentwurf: Gute soziale Absicht, unerwünschte soziale Folge.“

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