Mindestlohn 2015 – Nichts tun wird teuer – ETL-Gruppe berät kleine und mittelständische Betriebe

Lange wurde darum gerungen, nun tritt es am 1. Januar 2015 in Kraft – das Mindestlohngesetz. In Deutschland gibt es damit ab 2015 einen flächendeckenden und weitestgehend branchenunabhängigen Mindestlohn. Grundsätzlich haben dann alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde.

Viele kleine und mittelständische Betriebe sind verunsichert und haben Fragen, beispielsweise welche Schritte unternommen werden müssen oder wie man den neuen, erheblich erweiterten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nachkommt. Wie sieht es mit Aushilfen oder freien Mitarbeitern aus? Oder mit Bereitschaftsdiensten?
Auch Aushilfen, Mini-Jobbern, Praktikanten, Studenten, nahen Angehörigen sowie Ehe- und Lebenspartnern muss der Mindestlohn gezahlt werden. Außerdem gilt, Zulagen und vermögenswirksame Leistungen können nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, sie sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kein Bestandteil des Mindestlohnes.

In einigen Fällen ist es empfehlenswert, Arbeitszeitkonten einzurichten und diese regelmäßig zu überprüfen, so können Mindestlohnunterschreitungen rechtzeitig erkannt werden. Arbeitgeber müssen das Thema Mindestlohn aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher sowie aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht im Auge behalten − im Zweifelsfall steht das gesamte Gehaltsgefüge auf dem Prüfstand und bei Pflichtverletzungen drohen hohe Bußgelder.

Die Steuerexperten der ETL-Gruppe haben gemeinsam mit den ETL-Fachanwälten frühzeitig das Thema aufgegriffen. Sie informieren und beraten individuell kleine und mittelständische Betriebe rund um alle notwendigen Schritte sowie den sicheren Umgang mit dem Mindestlohngesetz.

Informationen unter der kostenfreien Servicenummer 0800 7 77 51 11.