Mindestlohn-Hotline für Arbeitgeber – ETL-Gruppe hilft Betrieben bei der Umsetzung der Maßnahmen

Für viele Betriebe auf dem deutschen Arbeitsmarkt ergeben sich steuerliche und betriebswirtschaftliche sowie arbeits- und sozialrechtliche Fragen. Beispielsweise welche Schritte unternommen werden müssen oder wie man den neuen, erheblich erweiterten Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nachkommt. Wie sieht es mit Aushilfen oder freien Mitarbeitern aus? Oder mit Bereitschaftsdiensten? Bei Pflichtverletzungen drohen den Unternehmen hohe Bußgelder.

Diese und viele weitere Fragen beantworten die Steuer- und Rechtsexperten der ETL-Gruppe über die speziell für Arbeitgeber eingerichtete neue Mindestlohn-Hotline:
030/22 64 22 16.

„In unserem Tagesgeschäft machen wir die Erfahrung, dass Arbeitgeber verunsichert sind und Fragen zur Umsetzung der Maßnahmen haben. Daher haben wir bundesweit eine Hotline speziell für Betriebe eingerichtet“, so Franz-Josef Wernze, Unternehmensgründer und Vorstandsvorsitzender der ETL-Gruppe.

Anfang Juli hatte der Bundestag den gesetzlichen Mindestlohn beschlossen. In Deutschland gibt es somit ab dem 1. Januar 2015 einen flächendeckenden und weitestgehend branchenunabhängigen Mindestlohn. Grundsätzlich haben dann alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde.

Weitere Informationen finden interessierte Betriebe unter: www.etl.de/mindestlohn