örderbedingungen beim „Werkstattjahr“ für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz
Düsseldorf, 07.06.2011
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Das „Werkstattjahr“ für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz wird auch im Schuljahr 2011/2012 wieder landesweit angeboten. Die regionalen Platzkontingente stehen jetzt fest. Gestern informierte das Arbeitsministerium die 16 Regionalagenturen darüber und beauftragte sie mit der regionalen Koordination der Platzverteilung. Das Arbeitsministerium hat auch die Förderbedingungen für das „Werkstattjahr“ verändert. Sowohl die Teilnehmenden als auch die Träger dieses Angebots sollen künftig zielgenauer ausgewählt werden. Darüber hinaus soll die Personalausstattung deutlich verbessert und ? bei Bedarf ? der anschließende Übergang in eine berufsvorbereitende Maßnahme verbindlicher geregelt werden.
Arbeitsminister Guntram Schneider sagte heute (7. Juni 2011) in Düsseldorf: „Damit greifen wir die Hinweise einer Programmbewertung auf und setzen sie durch qualitative Verbesserungen in die Praxis um.“ In der Vergangenheit haben mehr als die Hälfte der Jugendlichen das „Werkstattjahr“ vorzeitig abgebrochen, und nur 29 Prozent hatten positive Aussichten wie den Übergang in Ausbildung oder zumindest eine berufsvorbereitende Maßnahme. Insbesondere falle auf, so Minister Schneider, dass mehr Absolventen „Nichtstun“ oder „Gelegenheitsjobs“ angaben (12,6 Prozent) als den Übergang in eine Ausbildung (11,9 Prozent): „Dies kann bei jährlichen Kosten von rund 25 Millionen Euro nicht wirklich überzeugen.“
In Nordrhein-Westfalen wird das gesamte Übergangssystem von der Schule in Ausbildung und Beruf neu aufgestellt. Unter anderem durch eine frühzeitige Beratung in allen Schulen spätestens ab der 8. Klasse sollen künftig persönliche Berufsvorstellungen der jungen Leute besser erfasst und der Übergang effizienter gestaltet werden. Mittelfristig sollen die bisherigen vielfältigen Einzelmaßnahmen gebündelt werden. „Das ist eine gute Perspektive, mit der die Träger künftig besser planen können“, sagte der Minister.
Starttermin für das „Werkstattjahr“ ist der 1. August 2011. Die Entscheidung über eine Teilnahme treffen die örtlichen Arbeitsagenturen/Jobcenter. Das „Werkstattjahr“ richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche, die weder einen Ausbildungsplatz gefunden haben noch an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen können. Die Jugendlichen können neben zwei wöchentlichen Berufsschultagen zusätzlich in Werkstätten von Bildungsträgern und in Praktikumsbetrieben erste praktische Erfahrungen sammeln. Insgesamt stehen dafür auch in diesem Jahr rund 26,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Informationen zum Werkstattjahr unter www.arbeit.nrw.de
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
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