Minister Schneider erinnert Staatsministerin Böhmer: Nordrhein-Westfalen ist Vorreiter

dorf, 22.05.2012

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Guntram Schneider begrüßt ausdrücklich, dass sich die diesjährige Bundeskonferenz der Integrationsbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen in Wiesbaden umfassend mit der Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit beschäftigt.

Minister Schneider: „Integration entscheidet sich vor Ort. Dabei helfen zeitlich befristete Projekte nur bedingt, vielmehr geht es um die Sicherung verlässlicher Angebote in dauerhaften Strukturen. Wir haben in Nordrhein-Westfalen mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz diesen Weg bereits konsequent beschritten und die Grundlage für eine dauerhafte Strukturförderung geschaffen.“

Erstaunt reagierte Schneider darauf, dass die Integrationsbeauftragte des Bundes, Frau Prof. Böhmer, Nordrhein-Westfalen nicht zu der Veranstaltung eingeladen habe, um dort den vom Landtag einstimmig verabschiedeten neuen Weg vorzustellen.

„Dies verwundert mich umso mehr“, so der Minister „als sowohl die von der Bundesbeauftragten vorgestellte Studie ?Stand der kommunalen Integrationspolitik in Deutschland? als auch das Jahresgutachten des Sachverständigenrates Deutscher Stiftungen für Integration und Migration die Effektivität und Effizienz der Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen bestätigen und deren Unterstützung für die Integration vor Ort besonders herausstreichen. Wir bringen unsere Erfahrungen und unser Wissen gerne in die bundesweite Debatte ein.“

Bund und Länder dürften die Kommunen nicht mit deren Integrationsaufgaben alleine lassen. Bei der Integration durch Bildung und der nachholenden Integration sind in erster Linie die Länder in der Verantwortung. „Der Bund aber“, so Minister Schneider „muss sein Instrumentarium noch besser nutzen, um die Städte, Kreise und Gemeinden wirksam zu unterstützen. So sollten die Integrationskurse nach dem Zuwanderungsgesetz auch für Geduldete und Flüchtlinge geöffnet werden. Und bei der Armutswanderung aus Bulgarien und Rumänien darf die Bundesregierung nicht in der passiven Zuschauerrolle verbleiben. Sie ist in erster Linie für die Integration von Neuzuwanderern verantwortlich. Es bedarf der gezielten Unterstützung von Regionen und Städten, die besondere Zuwanderungsbewegungen verzeichnen, durch den Bund.“

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