„Mit Transparenz und Konsequenz hat die Bundesregierung die Neuberechnung der Regelsätze umgesetzt und damit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht entsprochen“, erklärte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier. Die Erhöhung beruhe auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes und sei daher nachvollziehbar. Der Ministerpräsident hob besonders hervor, dass das Bildungspaket auf den Weg gebracht werde: „Es ist erfreulich, dass sich die Bundesregierung dazu entschlossen hat, die Sätze für Kinder in Bedarfsgemeinschaften gleich zu belassen, obwohl die Berechnungen des Statistischen Bundesamts eine Kürzung möglich gemacht hätten. Dass zukünftig für Kinder und Jugendliche von der Schule oder der Kita angebotene Mittagessen, der Nachhilfeunterricht oder Beiträge für Sportvereine und Musikunterricht bezahlt werden, ist ein wichtiger Fortschritt. Dafür hat sich Hessen gemeinsam mit den Ländern schon lange eingesetzt.“
„Dass bei der Neuberechnung auch das Lohnabstandsgebot Berücksichtigung finden muss, halte ich für sehr wichtig“, so Sozialminister Stefan Grüttner weiter. „Jemand, der für sein Geld arbeitet, muss mehr in der Tasche haben, als jemand, der Hilfeempfänger ist.“ Das zentrale Prinzip des „Förderns und Forderns“ im Sinne von „Leistung und Gegenleistung“ müsse gewahrt bleiben. Die Berechnungen des Statistischen Bundesamts legen das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Existenzminimum fest und orientieren sich hierbei auch an den Einkommen von zum Beispiel Verkäufern im Einzelhandel, Pförtnern oder Malern. „Die Berechnungen stützen sich damit auch eine valide Grundlage und werden nicht aus der Luft gegriffen“, so der Minister.
„Alkohol und Zigaretten werden aus der neuen Berechnung der Regelsätze gestrichen. Das halte ich für ein wichtiges, auch gesundheitspolitisches Signal“, betonte Stefan Grüttner.
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