Mißfelder: Deutsch-israelisches Wiedergutmachungsabkommen begründete neues Verhältnis zwischen beiden Ländern

Am 10. September 1952 unterzeichneten Bundeskanzler
Konrad Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Sharett das
erste deutsch-israelische Wiedergutmachungsabkommen in Luxemburg.
Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder:

„Das Abkommen über Entschädigungsleistungen von deutscher Seite
für die Ermordung europäischer Juden in der nationalsozialistischen
Zeit, unterzeichnet auf den Tag genau vor 60 Jahren, war ein erster
und wichtiger Schritt auf dem langen Weg zu einer Aussöhnung zwischen
unseren Ländern. Was heute selbstverständlich erscheint – die
Sühneleistung für Verbrechen im deutschen Namen -, war innenpolitisch
sowohl in der Bundesrepublik wie auch in Israel hoch umstritten.

Während der Verhandlungen ging es Israel um die Feststellung der
Schuld und um Hilfe beim Aufbau des jungen Staates, während die
Bundesrepublik Deutschland auf eine Geste der Versöhnung hoffte.
Diese unterschiedlichen Erwartungshaltungen erschwerten die
Annäherung zusätzlich.

Allerdings ging es Adenauer und dem an den Verhandlungen nicht
unmittelbar beteiligten israelischen Premierminister David Ben Gurion
nicht nur um eine materielle Entschädigung für das, was nicht wieder
gutzumachen war. Sie wollten Brücken bauen, ohne zu vergessen. So
erklärte Bundeskanzler Konrad Adenauer vor dem Deutschen Bundestag:
–Im Namen des deutschen Volkes sind unsagbare Verbrechen begangen
worden, die zur moralischen und materiellen Wiedergutmachung
verpflichten.–

Mit dem Abkommen vom 10. September 1952 wurde ein neues Kapitel
deutscher Außenpolitik begründet. Seitdem haben sich die bilateralen
Beziehungen zwischen Deutschland und Israel freundschaftlich und
konstruktiv entwickelt. Sie sind und bleiben von besonderer Qualität,
sie halten Belastungen und Differenzen im Detail aus. Eine
Grundprämisse ist dabei konstant: Die Existenz und Sicherheit Israels
ist für Deutschland nicht verhandelbar.“

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