Mißfelder: EU-Förderleitlinien zu Israel leisten keinen Beitrag zur Lösung des Nahost-Konflikts

Die Bundesregierung hat sich von den umstrittenen
EU-Leitlinien zu Förderprogrammen für Israel distanziert. Dazu
erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Philipp Mißfelder:

„Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung von den
EU-Leitlinien distanziert, nach denen ab 1. Januar keine israelischen
Projekte im Westjordanland, im Gazastreifen, in Ostjerusalem und auf
den Golanhöhen finanziert werden sollen. Dass es sich bei diesen
Leitlinien der Europäischen Union nicht um objektive Erfordernisse,
sondern um reine Ideologie und Symbolpolitik handelt, beweist die
Tatsache, dass in den vergangenen sieben Jahren von etwa 800
Millionen Euro Finanzhilfen, die aus Brüssel nach Israel geflossen
sind, gerade einmal 0,5 Prozent der Gelder für Projekte in die oben
genannten Gebieten verwendet wurden. Dabei ist Israel dort die
anerkannte Verwaltungsmacht, ohne deren Genehmigung
Entwicklungsprojekte wie etwa Solaranlagen oder Klärwerke nicht
errichtet werden könnten. Eine Umsetzung dieser Leitlinien der
Europäischen Union könnte beispielsweise auch ein Ende der
Forschungskooperationen mit der Hebräischen Universität in Jerusalem
bedeuten, weil einige ihrer Dozenten einen Wohnsitz in Ost-Jerusalem
haben.

Die Leitlinien der Europäischen Union haben eine ähnliche Qualität
wie die jüngste Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen zur
Produkt-Etikettierung von Waren aus dem Westjordanland, dem
Gazastreifen oder aus Ostjerusalem. Auch diese Anfrage leistete
keinen konstruktiven Beitrag zur Lösung des Konflikts in den
Palästinensergebieten. Anstatt sich im Deutschen Bundestag
israelfeindlich zu äußern, sollte sich die Fraktion Bündnis90/Die
Grünen auf die Lösung der wesentlichen Fragen des Nahost-Konfliktes
konzentrieren: das Existenzrecht für Israel, ein Ende von Terrorismus
und fundamentalistischer Gewalt sowie die Schaffung von Grundlagen
für eine Zwei-Staaten-Lösung, in deren Verlauf auch die endgültigen
Grenzen der beiden Staaten geregelt werden.“

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