Die Hamburger Behörde für Gesundheit und
Verbraucherschutz (BGV) legt eine neue Prüfverordnung für die
häusliche Pflege vor und ignoriert dabei die Anforderungen ihres
eigenen Gutachtens. Das und die erneute Drangsalierung der
Pflegekräfte und Pflegedienste mit bürokratischen und überzogenen,
von Misstrauen geprägten Prüfanforderungen kritisiert der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). „Zur
Weiterentwicklung der Qualität von Prüfergebnissen hat die Behörde
erst vor knapp einem Jahr ein Gutachten vorgelegt. Die
Wissenschaftler kritisieren darin, dass viele der Prüffragen nicht
eindeutig formuliert sind oder zu viel Interpretationsspielraum bei
der Prüfung zulassen. Wenn wir nun sehen, dass in mehreren Fällen
lediglich einzelne Worte ergänzt oder verändert wurden, dann macht
dies deutlich, wie unzureichend die Prüfkriterien und der Weg zu
deren Erfüllung noch immer definiert sind“, erklärt die Hamburger
bpa-Landesvorsitzende Karin Kaiser. Jetzt aber lege Senatorin
Prüfer-Storcks einen neuen Prüfkatalog mit ähnlich unbrauchbaren
Kriterien vor und ignoriere völlig die Ratschläge, die sie selbst in
Auftrag gegeben habe.
Nach einer vorläufigen Einschätzung des bpa können nur 110 der 177
Prüfkriterien objektiv beurteilt werden. Um die übrigen zu erfüllen,
müssten sich ambulante Pflegedienste über geltendes Recht
hinwegsetzen oder zusätzliche Aufzeichnungen anfertigen. „Das
widerspricht den großen Anstrengungen für eine Reduzierung des
Dokumentationsaufwandes in der Hamburger Pflege. Die Pflegekräfte
sind es leid, dokumentieren zu müssen statt pflegen zu dürfen und
sich für jeden Handschlag rechtfertigen zu müssen.“, so Kaiser.
Dies alles sei der Behörde schon während der Überarbeitung bestens
bekannt gewesen, sagt der Leiter der bpa Landesgeschäftsstelle
Hamburg Uwe Clasen: „Wir haben uns zweimal an Anhörungsverfahren der
BGV zu den Inhalten der Prüfverordnung beteiligt und von Anfang an
darauf hingewiesen, dass die Prüfkriterien auch objektiv erfüllbar
sein müssen.“ Dies sei nun weiterhin bei etwa 40 % der Kriterien
nicht der Fall. „Damit haben Frau Prüfer-Storcks und ihre Behörde die
erforderlichen und von der Wissenschaft geforderten Maßstäbe der
Objektivität, Reliabilität und Validität einer Prüfung nicht
erfüllt.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über
350 in Hamburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.
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Für Rückfragen: Uwe Clasen, Leiter der Landesgeschäftsstelle,
Tel.:(040) 253 07 16-0