Mit Beratung in die Selbständigkeit – und der Staat zahlt!

Görlitz, 07. Mai 2010 (sg) – Finanzielle Sorgen und geringes unternehmerisches Wissen schrecken Gründungswillige vor dem Sprung in die Selbständigkeit ab. Trotzdem nimmt nur jeder Dritte eine gewerbliche Beratung in Anspruch, die kostenlose Beratung von öffentlichen Trägern gar nur jeder Vierte. Und das obwohl Gründungen, die mithilfe von Unternehmensberatern durchgeführt werden, nachweislich nachhaltiger sind. „Die meisten Gründer brauchen eine kompetente Beratung, damit ihr Unternehmen Erfolg hat. Aber weil der Gründer erfahrungsgemäß wenig finanzielle Mittel zur Verfügung hat, verzichtet er auf ein qualifiziertes Coaching und gefährdet damit das Gelingen seiner Existenzgründung. Dabei werden diese Gründercoachings vom Staat und der EU gefördert“, so Andreas Schilling, Autor des eBooks „Die TOP 150 Zuschüsse und Förderprogramme“ und Geschäftsführer von foerder-abc.de.

Die KfW Mittelstandsbank bietet in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfond das Gründercoaching Deutschland an. Voraussetzung ist eine bereits erfolgte Gründung oder Übernahme, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf. Gefördert werden Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen „zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit“. Die von der KfW anerkannten Berater sind in der im Internet zugänglichen und kostenlosen KfW Beraterbörse gelistet.

Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandbank:
– Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
– Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert.
– Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
– 75 % in den neuen Bundesländern
– 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin außer „Phasing Out“-Region Lüneburg
– 75 % in den „Phasing Out“-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg
– Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können im ersten Jahr nach der Gründung einen Zuschuss von 90 % des Beraterhonorars erhalten.
– Bei Gründern, die „hilfebedürftig“ im Sinne des Paragrafen 9 SGB II sind, kann die örtliche ARGE auf Antrag sogar den zehnprozentigen Eigenanteil übernehmen.

Informationen über foerder-abc.de und seine Leistungen erhalten Sie unter
www.foerder-abc.de oder telefonisch unter +49(0)3581.64 90 454

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