Mit der etracker Orientierungshilfe Datenschutz-Vorgaben durchblicken

Seit Mai bereitet die in Kraft getretene
EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie das neue
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG (neu)) Unternehmen deutschlandweit
Kopfzerbrechen. Offizielle Stellen halten sich mit der
Ausformulierung konkreter und praktisch anzuwendender Anforderungen
bis heute zurück. Eine kostenlose Orientierungshilfe der etracker
GmbH schafft nun Klarheit beim Umsetzen der verschärften
Datenschutzvorgaben. Der praxisorientierte Leitfaden entstand in
engem Austausch mit den Datenschutzbehörden, Datenschutzberatern und
Fachanwälten: „Insbesondere unsere guten Kontakte und die intensive
Zusammenarbeit mit den Behörden macht unsere Orientierungshilfe für
Unternehmen aller Art zum verlässlichen Standard mit enormen Wert“,
sagt etracker Geschäftsführer Olaf Brandt.

Gerade im Bereich des Online-Trackings verfolgen Unternehmen
unterschiedlichste Ansätze im Umgang mit den
Datenschutzverschärfungen gegenüber Nutzerdaten: Während einige aus
Unsicherheit überhaupt kein Tracking-Tool mehr einsetzen, machen
andere weiter wie bisher. Beides verspricht keine zufriedenstellenden
Ergebnisse: Die Konsequenz ist entweder Online-Marketing im Blindflug
oder die Inkaufnahme erheblicher rechtlicher und finanzieller
Risiken. Diesem Dilemma hat sich die etracker GmbH angenommen und der
Orientierungshilfe daher die Frage zugrunde gelegt: „Wie sieht
datenschutzgerechtes Tracking ganz konkret aus?“

Die Orientierungshilfe liefert Antworten auf die wichtigsten
Fragen hinsichtlich des datenschutzkonformen Einsatzes von
Tracking-Diensten für Websites und Apps. Dazu gehört etwa die
Klärung, in welchen Fällen eine explizite Einwilligung von Usern
nötig ist und wie diese erfolgen muss. Ebenso finden Unternehmen eine
Übersicht, welche 10 Punkte beim Tracking beachtet werden sollten.
Nutzer von Google Analytics erhalten außerdem eine Checkliste zum
rechtskonformen Einsatz des Dienstes.

Mit den Services der etracker GmbH unbedenklich Daten verarbeiten

Die Produkte etracker Analytics und etracker Optimiser ermöglichen
datenschutzkonformes Tracking ohne Einwilligungspflicht: „Um den
Einsatz von etracker unter den deutschen und europäischen
Datenschutzvorgaben zu gewährleisten, durchliefen unsere Produkte die
Datenschutz-Zertifizierung und erhielten das ePrivacyseal-Gütesiegel.
Somit werden Nutzern lästige Einwilligungsdialoge erspart und
Unternehmen profitieren von einer deutlich höheren Erfassungsrate als
bei Opt-In-Pflicht“, erklärt Brandt.

Zu finden ist die Orientierungshilfe online unter:
https://www.etracker.com/ots-datenschutzkonformes-tracking/

Ansprechpartner:
Olaf Brandt
Tel.: 040-55 56 59 50
E-Mail: info@etracker.com

Original-Content von: etracker GmbH, übermittelt durch news aktuell