Schlank, unbürokratisch, effizient: Die neue
geförderte Rente für Geringverdiener lässt sich einfach in jedem
Betrieb einführen. Dieser Baustein für die betriebliche
Altersversorgung (bAV) ist vom Gesetzgeber bewusst schlank gehalten.
Für das Unternehmen bringt er steuerliche Vorteile. „Damit können
sich die Betriebe als attraktiver Arbeitgeber positionieren“,
erläutert Sascha Holstein, bAV-Experte im Continentale
Versicherungsverbund. Darüber hinaus erhöhe die neue Betriebsrente
die Bindung der Mitarbeiter an ihre Firma. Zusätzlich gelten für
Renten aus der bAV ab sofort Freibeträge, wenn es um die
Grundsicherung geht. Holstein: „Damit lohnt sich zusätzliche
Altersvorsorge endlich auch für Menschen mit niedrigem Einkommen.“
Die 6 wichtigsten Fakten im Überblick:
1. Die Beiträge zu diesem neuen bAV-Baustein finanziert
ausschließlich der Arbeitgeber.
2. Der Arbeitgeber muss mindestens zusätzlich zum bereits
geschuldeten Lohn 240 Euro einzahlen, um gefördert zu werden.
Maximal dürfen 480 Euro pro Jahr fließen.
3. 30 Prozent des Beitrages darf der Arbeitgeber über das
Lohnsteuerabzugsverfahren einbehalten. Der darüber hinaus gehende
Beitrag gilt als Betriebsausgabe.
4. Er muss Hauptarbeitgeber des Mitarbeiters sein. Dessen
Brutto-Einkommen darf höchstens 2.200 Euro monatlich oder 26.400
Euro jährlich betragen.
5. Ob der Arbeitnehmer in der Rentenversicherung pflichtversichert
ist, spielt keine Rolle. Auch Mitarbeiter, die in der Elternzeit
oder länger erkrankt sind, können von dieser neuen Art der
Betriebsrente profitieren.
6. Eine Information über den Abschluss dieses bAV-Bausteines an den
Mitarbeiter reicht aus. Eine individuelle Beratung ist nicht
notwendig.
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direkt vor Ort.
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Internet unter www.continentale.de/direktversicherung. Die
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www.continentale.de/bav-lexikon erklärt. Eine unverbindliche
persönliche Beratung mit einem Ansprechpartner vor Ort können Sie per
E-Mail an bav-vu@continentale.de oder telefonisch unter 089 5153-400
vereinbaren.
Pressekontakt:
Bernd Goletz
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
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