Zur heutigen Verabschiedung des Restrukturierungsgesetz erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Manfred Zoellmer:
Mit dem Gesetz wird ein geordnetes Verfahren zur Sanierung und Abwicklung von in Schwierigkeiten geratenen Banken etabliert und die bankenaufsichtsrechtlichen Instrumente zur Krisenbewaeltigung werden gestaerkt. Grundlage dieser Regelungen sind die von den damaligen SPD-Ministern Zypries und Steinbrueck im Herbst 2009 vorgelegten Vorschlaege zur Reorganisation von in Schieflage geratenen systemrelevanten Kreditinstituten.
Neben der Bereitstellung geeigneter Verfahren zur Restrukturierung systemrelevanter Banken kommt es aber entscheidend darauf an, dass die Kreditwirtschaft substanziell an den Kosten der Krisenbewaeltigung beteiligt wird. Diesem Ziel genuegen weder der im Gesetz enthaltene Restrukturierungsfonds noch die von Schwarz-Gelb vorgesehene Bankenabgabe. Die Bankenabgabe soll in ein Sondervermoegen fliessen und steht damit zur Finanzierung der aktuellen Krisenlasten in den oeffentlichen Haushalten nicht zur Verfuegung. Ausserdem ist ihr Aufkommen mit jaehrlich 600 Millionen bis 1,3 Milliarden Euro viel zu gering, um auch nur die Restrukturierung eines systemrelevanten Kreditinstitutes finanzieren zu koennen. Dies wird schon daran deutlich, dass die von der Bundesregierung benannte Zielgroesse des Restrukturierungsfonds von 70 Milliarden Euro erst nach vielen Jahrzehnten erreicht wird.
Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Steuerzahler auch kuenftig zur Kasse gebeten wuerde und es werden gerade wieder nicht die Banken sein, die – wie von Schwarz-Gelb behauptet – die Krisenkosten tragen.
Diese Bundesregierung fuehrt somit mit ihren Behauptungen, die Bevoelkerung wider besseren Wissens hinters Licht. Deshalb koennen wir dem Gesetz trotz der in Teilen geeigneten Verfahren zur Restrukturierung von Kreditinstituten nicht zustimmen.
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