Von Roman Hiendlmaier
Eine nicht zu beherrschende Gegebenheit“ nennt der
Bundesgerichtshof einen Streik. Und was nicht zu beherrschen ist,
muss der Arbeitgeber nicht bezahlen, respektive ersetzen. Was jedoch
nicht zur Folge hat, dass alle, die langfristig eine Flugreise
gebucht haben – Individual-, wie Pauschalurlauber – nun in die Röhre
gucken. Künftig werden ihnen im Falle einer Annullierung die Kosten
für den Flug erstattet – im konkreten Fall erhielten die Kläger ja
auch Kost und Logis. Einzig die nach EU-Recht Passagieren zustehende
Ausgleichszahlung fällt einem Streik künftig zum Opfer. Eine
Zusatz-Entschädigung übrigens, von der Bahnfahrer nur träumen können.
Das BGH-Urteil ist damit kein Grund zum Abheben. Bei der Vielzahl der
Airport-Berufe (Boden- und Kabinenpersonal, Lotsen, Piloten, etc.)
samt ihrer streikfreudigen Gewerkschaften, wäre jede andere
Entscheidung auch absurd gewesen. Doch das ist eine andere Landebahn.
Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de
Weitere Informationen unter:
http://