Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zu aktive Sterbehilfe für Kinder

von Hanna Vauchelle, MZ

Belgien ist ein sehr liberales Land. Mit der gesetzlich erlaubten
Sterbehilfe für Kinder geht der belgische Staat aber zu weit. Kirchen
befürchten zu Recht, dass das Gesetz die Solidarität der Bürger mit
leidenden Menschen untergraben könnte. Bereits jetzt hat das Land
einen Rekordstand bei der Anzahl von Menschen erreicht, die jährlich
aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Der freiwillige Tod darf aber
nicht zum Normalfall werden. „Recht auf Euthanasie“ heißt das Gesetz,
das in Belgien verabschiedet wurde. Während der Begriff hierzulande
aufgrund des von den Nazis verübten Massenmordes an Behinderten tabu
ist, wird er im Nachbarland positiv assoziiert: Der unheilbar Kranke
entscheidet sich dafür, in den Tod zu gehen und ist sich der
Tragweite seines Entschlusses vollends bewusst. Was auf den ersten
Blick im Sinne aufgeklärter Selbstbestimmung zu sein scheint, ist in
Bezug auf Kinder um einiges komplizierter. Können Sechs- oder
Zehnjährige tatsächlich die Tragweite einer solchen Entscheidung
erfassen? Und was ist mit Babys und Kleinkindern? In diesem Fall kann
von Selbstbestimmung keine Rede sein. Der Schritt zur Frage nach dem
Umgang mit Demenz-Kranken ist dann nicht mehr weit. Sicherlich, es
geht bei dem Gesetz auch darum, für Patienten und Ärzte
Rechtssicherheit in einer Extremsituation zu schaffen. Dabei wäre es
viel wichtiger, Kinder-Hospize und Palliativversorgung auszubauen,
damit Familien die wenige Zeit, die ihnen noch bleibt, gemeinsam
verbringen können.

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