Ob Top-Nebenverdiener oder einzig auf den 
Arbeitsplatz Landtag fokussiert: Der wichtigste Gradmesser für 
Abgeordnete bleibt in beiden Fällen, wie engagiert, kompetent und 
ideenreich sie im Maximilianeum auftreten und wie offen sie für die 
Nöte der Bürger sind. Klar ist: Hinterbänkler kann man mit oder ohne 
dicker Brieftasche sein. Insofern taugt die Höhe der Nebeneinkünfte 
allein dazu, Wähler wachsam werden zu lassen und sich die Frage zu 
stellen: Wie gut können Abgeordnete wie der CSU-Mann Harald Schwartz,
der nebenbei 120 Mitarbeiter auf der Lohnliste hat, auf zwei 
Hochzeiten tanzen? Bleibt auf der Strecke, was mit der Wahl in den 
Landtag Kernaufgabe zu sein hat? Wer hier versagt, hat allerdings 
eine geringe Halbwertszeit. Die Quittung würde bei der nächsten 
Landtagswahl folgen. Vieles spricht allerdings dafür, dass 
Freiberufler im Parlament grundsätzlich ein Zugewinn sind. Sie 
bringen neue Sichtweisen ein. Sie sind unabhängiger, gerade gegenüber
der eigenen Partei, weil ihnen im Ernstfall eine Exit-Option offen 
steht. Im Kern geht es beim neuen Abgeordnetenrecht ohnehin um etwas 
anderes: Finanzflüsse sollen transparent gemacht und Abhängigkeiten 
aufgedeckt werden. Gerade in diesem Punkt gibt es allerdings Mängel. 
Hohe Einkünfte auf dem Papier geben ein ungenaues Bild. Sie sagen 
nichts über tatsächliche Gewinne aus. Bei Anwälten bleiben wegen des 
Mandatsgeheimnisses die Namen (zahlungskräftiger) Klienten unter 
Verschluss. Trotz neuer überbordender Bürokratie sind längst nicht 
alle Schlupflöcher gestopft.
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