Für die europäischen Bahnunternehmen brechen
schwere Zeiten an. Sie müssen künftig für Verspätungen ihrer Züge
zahlen, auch wenn sie dafür eigentlich gar nichts können. Ob Unwetter
oder Streiks – die Bahn wird künftig für höhere Gewalt haftbar
gemacht. Das mag die Fahrgäste erfreuen, verständlich ist es nicht.
Fein heraus sind dafür die Fluggesellschaften. Für sie gilt der
Luxemburger Richterspruch nämlich nicht. So wird der Wettbewerb
zwischen den beiden Verkehrsträgern weiter verzerrt. Das Vordringen
in die Tiefen der europäischen Rechtsprechung ist nicht einfach.
Dieses Mal gestaltet es sich als besonders kompliziert. Denn nach dem
Urteil zur Erstattungspflicht der Bahnunternehmen bei höherer Gewalt
bleiben viele Fragen unbeantwortet. Sicherlich – es ist richtig, dass
Fahrgäste Anspruch auf Rückzahlungen haben, wenn ihr Zug aufgrund
technischer Pannen grob verspätet ist. Doch welchen Einfluss können
die Bahnbetreiber auf das Wetter nehmen? Und warum werden Airlines
bei Verspätungen wegen Schneesturms nicht ebenfalls zur Kasse
gebeten? Es ist sonderbar, dass die Luxemburger Richter hier extra
darauf hinweisen, dass es keine analoge Anwendung des Urteils auf
andere Verkehrsträger gibt. Die Schiene wird gegenüber dem Flugzeug
weniger gefördert. So sind die Airlines noch immer vom
Emissionshandel ausgenommen und zahlen weder Kerosinsteuer noch
Trassenpreise. Der Haftungsausschluss für Verspätungen durch höhere
Gewalt spart zusätzlich viel Geld. Fairer Wettbewerb kann so nicht
entstehen.
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