Immer wieder kommt dem Bundesverfassungsgericht
die Funktion des Korrektivs staatlichen Handelns zu – zum Beispiel
dann, wenn der Gesetzgeber durch Untätigkeit glänzt. Untätigkeit –
man könnte beinahe von unterlassener Hilfeleistung sprechen – ist
auch der Grund, warum den Karlsruher Richtern bald zwei
Verfassungsbeschwerden vorliegen, in denen dem Staat vorgeworfen
wird, mit der Nicht-Bewältigung des Pflegenotstands die Grundrechte
der Betroffenen zu verletzen. Sicher ist: Nicht jeder
Pflegebedürftige wird schlecht behandelt, es gibt auch Einrichtungen,
in denen gut gearbeitet wird. Wo es hingegen schlecht läuft, haben
Pflegebedürftige aber nur begrenzte Möglichkeiten, sich zu wehren.
Deshalb ist die Arbeit von Susanne Moritz ein Meilenstein auf dem Weg
zur Durchsetzung der Rechte von Pflegebedürftigen. Die junge Juristin
hat Partei für die Alten in unserer Gesellschaft ergriffen und ihnen
und ihren Angehörigen die Beweislast genommen. Nun bleibt zu hoffen,
dass sich auch Karlsruhe seiner Verantwortung bewusst ist.
Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de
Weitere Informationen unter:
http://