Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zum Schlecker-Prozess

Insolvenzverursachung ist kein Straftatbestand.
Ein Mensch kann nicht für sein Scheitern bestraft werden – weder der
kleine Bauer noch der große Unternehmensmanager. Anton Schlecker
wurde wegen Bankrotts verurteilt. Dass er obendrein durch falsche
unternehmerische Entscheidungen sein Lebenswerk zerstört hat und
damit seine Beschäftigten auf die Straße setzen musste, ist durchaus
verwerflich. Juristen geht das aber nichts an.

Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de

Original-Content von: Mittelbayerische Zeitung, übermittelt durch news aktuell