Mittelbayerische Zeitung: PID kann Leben retten

In Deutschland darf man sein Kind bis zur
zwölften Woche aus verschiedenen Gründen abtreiben, bei einer
medizinischen Indikation ist Abtreibung sogar bis zur Geburt möglich.
Warum also tut sich die Gesellschaft so schwer, einer
Präimplantationsdiagnostik (PID) in einem engen, gesetzlichen Rahmen
zuzustimmen? Würde man nicht sogar Leben retten? Paare, die bei einer
künstlichen Befruchtung eine PID in Erwägung ziehen, haben sicherlich
sehr gute Gründe dafür. Oft haben sie schon traumatische Fehlgeburten
hinter sich. Doch der Wunsch nach einem eigenen Kind ist groß.
Deshalb nehmen sie schmerzhafte Eingriffe, finanzielle Anstrengungen
und insbesondere auch eine enorme psychische Belastungen in Kauf.
Gewiss spielt es für diese Paare keine Rolle, ob ihr Kind blaue oder
braune Augen hat. Es geht nicht um ein Designerbaby, wie Kritiker der
PID behaupten. Es geht darum, die Gefahr zu minimieren, dass das Kind
im Mutterleib stirbt oder nach der Geburt nur sehr begrenzte
Lebenschancen hat. Dennoch sollte die PID nicht zum automatischen
Bestandteil der künstlichen Befruchtung werden. Ihre Anwendung
braucht strenge Kriterien, wie einen Ethikrat, der in jedem
Einzelfall seine Zustimmung erteilt. Die Entscheidung alleine in die
Hände des Paares und ihres Arztes zu legen, wäre falsch.

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