Serbien und Kroationen haben keinen Völkermord
begangen, hat der Internationale Gerichtshof entschieden. Das spricht
aber weder das eine, noch das andere Land frei. Denn was Menschen
beider Seiten einander angetan haben, hat völkermordähnliche
Dimension. Nur eben ist nicht der Staat an sich zur Rechenschaft zu
ziehen. Für die Hinterbliebenen der Opfer des blutigen Kriegs mag die
Entscheidung eine herbe Enttäuschung sein. Aber auch ein Schuldspruch
hätte die Toten nicht wieder lebendig gemacht. Er hätte die
Bewältigung der Vergangenheit vielleicht vereinfacht. Aber
aufarbeiten, verarbeiten, verzeihen und versöhnen kann kein Gericht.
Die Zukunft des Zusammenlebens auf dem Balkan hängt davon ab, wie die
Regierungen künftig auf ihre Vergangenheit blicken: Als permanente
Quelle für Zorn auf ihre Nachbarn. Oder als tragisches Kapitel, das
es zu überwinden gilt.
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