Mitteldeutsche Zeitung: 50 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei Aussiedlerbeauftragter Bergner (CDU) kritisiert geplante Feierlichkeiten

Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung und
Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph
Bergner (CDU), hat die von der Bundesregierung ausgerichtete Feier
zum 50. Jahrestag des Anwerbeabkommens mit der Türkei grundsätzlich
kritisiert. Das berichtet die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche
Zeitung“ (Samstag-Ausgabe). In einem politischen Lage-Bericht, der
dem Blatt vorliegt, schreibt Bergner: „Anlässlich des 50. Jahrestages
des Anwerbeabkommens mit Italien im Jahre 2005 fand keine zentrale
Festveranstaltung statt, obwohl es das erste Abkommen dieser Art war.
Das 50. Jubiläum der entsprechenden Verträge mit Spanien und
Griechenland 2010 fand überhaupt keine öffentliche Beachtung.“ Mit
der jetzt geplanten Veranstaltung am 2. November im Berliner
Auswärtigen Amt unter Beteiligung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU)
und des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan setze man
sich deshalb „der Gefahr der Unausgewogenheit aus“, monierte der
CDU-Politiker. „Es besteht ohnehin oft der Eindruck, deutsche
Integrationspolitik konzentriere ihre Aufmerksamkeit einseitig auf
türkische Migranten und schenke den Integrationserfolgen und
Problemen anderer Herkunftsgruppen relativ geringe Beachtung.“
Schließlich sei auch die Auffassung falsch, „es gäbe hier eine
Erfolgsgeschichte zu feiern“. Denn „bei objektiver Betrachtung wird
man problematische Folgeentwicklungen des zu feiernden Abkommens
nicht ignorieren können“. Es sei aufgrund der sich verschlechternden
Arbeitsmarktlage 1972/1973 ausgesetzt und nie wieder aufgenommen
worden, betonte Bergner. „Kritische Beobachter könnten allein mit
Hinweis auf diese Sachlage die Frage stellen, welcher
zeitgeschichtliche Entwicklungsverlauf denn mit dem 50jährigen
Jubiläum eines Vertrages, der nur 11 Jahre in Kraft war,
nachgezeichnet werden soll.“ Insgesamt gebe die Entwicklung „eher
Anlass, die integrationspolitische Fragwürdigkeit einer
ausschließlich durch wirtschaftliche Interessen gesteuerten
Arbeitsmigration festzustellen, deren besondere Problematik darin
besteht, dass sie kaum Bindungs- und Loyalitätsmotive gegenüber der
Aufnahmegesellschaft zu vermitteln vermag“.

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Hartmut Augustin
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