Die Klagen der Hinterbliebenen des Luftangriffs von
Kundus auf Schadenersatz werden nach Angaben ihres Anwalts Karim
Popal von Geldmangel beeinträchtigt. „Das ist eine sehr begründete
und starke Klage geworden, untermauert von Gutachten“, sagte er der
in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Freitag-Ausgabe).
„Das einzige, was mich sehr stört, sind die Kosten des Verfahrens.
Die Gerichtskosten betragen zirka 500 Euro pro Klage und Kopf. Und
ich bin nicht in der Lage, das zu tragen. Wir sind deshalb auf
Spenden angewiesen und haben bisher nicht für alle Opfer Klage
eingereicht, sondern nur für 7 von 113.“ Popal fügte hinzu: „Die
Verjährungsfrist endet Ende 2012. Bis dahin werden wir für alle 113
Opfer Klage einreichen.“ Die Klage ist beim Landgericht Bonn
anhängig, dem Sitz des Verteidigungsministeriums. Dies hatte aus
freien Stücken nur 5.000 Dollar pro Kopf gezahlt. Der Anwalt lobte
überdies den Abschlussbericht des Kundus-Untersuchungsausschusses.
„Der Bericht ist okay“, erklärte er. „Denn er bestätigt unsere
Angaben über die Zahl der Opfer. Und auch die Schuldfrage ist
geklärt. Das Bombardement war nicht erforderlich. Wir sind der
Wahrheit einen Schritt näher gekommen.“ Gewünscht hatte sich Popal
allerdings, „dass man auch mit den Witwen und Waisen mal spricht. Die
Opfer kommen in dem Bericht praktisch nicht vor.“
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