Die schwarz-gelbe Koalition ist nicht bereit,
rentenrechtliche Nachteile für Flüchtlinge und Übersiedler, die vor
dem Fall der Mauer aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland
gekommen sind, zu beseitigen. Nach Informationen der in Halle
erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Samstag-Ausgabe) blockt
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen
entsprechenden Antrag der SPD-Bundestagsfraktion ab. Die SPD will
„gewährleisten, dass die Rentenansprüche von Altübersiedlern, die
nach dem 31. Dezember 1936 geboren und bis zum Fall der Mauer am 9.
November 1989 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind, nach
dem Fremdrentengesetz zu bewerten sind“ und nicht nach dem
Rentenüberleitungsgesetz. Betroffen sind etwa 200000 Menschen mit
einer monatlichen Rentenminderung von bis zu 250 Euro. Das
Bundesarbeitsministerium stellt nach Angaben des Blattes unter
anderem in Abrede, dass den Betroffenen überhaupt finanzielle
Verluste entstehen. In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion existieren
hingegen durchaus Sympathien für die SPD-Position – und zwar nicht
zuletzt unter den ostdeutschen Abgeordneten. Allerdings herrschen
Zweifel an der politischen Durchsetzbarkeit des Vorstoßes. Zudem gebe
es auch Gegenargumente, heißt es. So seien Übersiedler in den Genuss
von Eingliederungshilfen gekommen. Politische Häftlinge wiederum
seien zum Teil freigekauft worden – mit Summen von bis zu einer
Million Euro. Wenn man Letztere gegenrechne, brauche man über
zusätzliche Forderungen bei der Rente gar nicht mehr zu reden. Auch
ist nach Unionsmeinung zu befürchten, dass eine Befriedigung der
einen Gruppe Begehrlichkeiten anderer Gruppen wecken würde. Der
Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für den Aufbau Ost, Patrick
Kurth, sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“: „Wir haben aufgrund der
Ungerechtigkeiten im DDR-System nun Ungerechtigkeiten in wahnsinnig
vielen Einzelfällen: bei Geschiedenen, Hausfrauen, Übersiedlern. Es
ist aber außerordentlich schwierig, sämtliche Ungerechtigkeiten zu
beseitigen.“ Er plädierte dafür, Missstände im Rahmen einer
umfassenden Ost-West-Rentenangleichung zu beheben. Sonderregelungen
seien „nicht möglich“.
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Hartmut Augustin
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