Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses,
Wolfgang Bosbach (CDU), hat den Verfassungsschutz aufgefordert
abzuwägen, ob die derzeit praktizierte Beobachtung von 25
Bundestagsabgeordneten der Linkspartei wirklich erforderlich ist.
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird sehr genau prüfen müssen,
ob es beim bisherigen Umfang der Beobachtung bleibt, und sollte dies
in jedem Einzelfall gut begründen“, sagte er der in Halle
erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe). Dies
gelte „nicht nur, weil es sich um Abgeordnete des Deutschen
Bundestages handelt, sondern auch damit nicht das Gefühl entsteht,
dass es der Staat hier an Verhältnismäßigkeit fehlen lässt“. Bosbach
bedauerte überdies, dass Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich
(CSU) die Länder nicht davon überzeugen konnte, die Kompetenzen
zwischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Landesämtern neu zu
verteilen. „Es gab gute Gründe für die Haltung des
Bundesinnenministers, dass der Bund sich nur noch auf gewaltbereite
verfassungsfeindliche Bestrebungen konzentriert“, erklärte der
CDU-Politiker. Dann wäre die Zuständigkeit für die Linke den Ländern
zugefallen. „Aber das geht nicht gegen die Länder.“ Zuvor war bekannt
geworden, dass nach wie vor 25 linke Bundestagsabgeordnete sowie
vier Europaabgeordnete der Partei vom Verfassungsschutz beobachtet
werden.
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