Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, den
Forderungen des „Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen“
nachzukommen. Der Verein will heute in Berlin und Leipzig
demonstrieren, weil den vor dem 1. Januar 1992 geschiedenen
DDR-Frauen laut geltendem Recht kein Versorgungsausgleich ihrer
ehemaligen Ehemänner bei der Rente zusteht. Ein Sprecher der für
Rentenfragen zuständigen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen
(CDU) sagte der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“
(Dienstag-Ausgabe): „Alle bisher diskutierten Möglichkeiten, dem
Anliegen der Betroffenen Rechnung zu tragen, wären mit erheblichen
verfassungsrechtlichen Risiken, beträchtlichen Kosten und einem kaum
zu bewältigen Verwaltungsaufwand verbunden.“ Deshalb plane die
Bundesregierung keine Korrekturen. Sie stütze sich dabei auf ein
einschlägiges Urteil des Bundessozialgerichts. Ähnlich äußerte sich
der Rentenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß. Er
erklärte dem Blatt aus Halle, in der DDR habe es keinen
Versorgungsausgleich gegeben. Es sei deshalb nachvollziehbar, dass
die Frauen dieselben Rechte einforderten wie ihre
Geschlechtsgenossinnen im Westen. Allerdings habe es einen
Versorgungsausgleich bis 1976 auch im Westen nicht gegeben. Deshalb
könnten die betroffenen Frauen im Westen bei einer Gesetzesänderung
ebenfalls sagen: „Hallo, wir wollen das auch haben!“ Das mache die
Sache so schwierig. Außerdem stecke hinter der Forderung die Idee,
dass der Staat den Ausgleich bezahle, die Männer aber ungeschoren
blieben. Mit der Lösung des Problems ergäben sich neue Probleme. Das
sähen die betroffenen Frauen nicht. An der heutigen Kundgebung des
Vereins vor dem Bundeskanzleramt nimmt auch Linksfraktionschef Gregor
Gysi teil.
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