Der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Meister, sieht durch die jüngste
Eil-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Euro-Rettung
beeinträchtigt. „Probleme haben wir bei eiligen Entscheidungen“,
sagte er der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“
(Samstag-Ausgabe). „Der zweite Punkt ist die Vertraulichkeit. Der ist
etwas schwieriger. Denn es geht hier ganz konkret um
Sekundärmarktgeschäfte. Wenn wir die ankündigen, brauchen wir sie
nicht mehr durchführen. So lange die Entscheidung in Karlsruhe
aussteht, sind Sekundärmarktgeschäfte durch den EFSF nicht möglich,
was die Lage nicht zwingend vereinfacht. Hier wird das operative
Handeln eingeschränkt.“ Auf dem Sekundärmarkt werden die Anleihen
notleidender Euro-Staaten gehandelt. Meister fügte mit Blick auf
entsprechende Forderungen aus der SPD hinzu: „Den Haushaltsausschuss
damit zu befassen, wäre eine denkbare Lösung. Aber wir können das
jetzt nicht beschließen, weil wir nicht wissen, ob das
Verfassungsgericht den Haushaltsausschuss als Entscheidungsgremium
akzeptiert.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte die Entscheidungen
über Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF durch ein
eigens geschaffenes Gremium aus neun Haushaltsexperten des
Bundestages bis zur Entscheidung in der Hauptsache gestoppt.
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