Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses,
Wolfgang Bosbach (CDU), hat die Forderung des Geschäftsführers von
Borussia Dortmund, Hans-Joachim Watzke, nach einer
Gesetzesverschärfung und kurzen Gefängnisstrafen für randalierende
Fußball-Fans abgelehnt. „Das Strafrecht bietet genügend
Möglichkeiten, gegen Straf- und Gewalttäter einzuschreiten,
einschließlich von Haftstrafen“, sagte er der in Halle erscheinenden
„Mitteldeutschen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe). „Ein Sonderstrafrecht
für den Fußball kann ich mir nicht vorstellen.“ Über das Strafmaß
entscheide ohnehin nicht die Politik, sondern unabhängige Gerichte,
so der CDU-Politiker. „Das Problem besteht nicht in strafrechtlichen
Lücken, sondern in der Beweisführung.“ Es sei eine Sisyphos-Arbeit,
individuelle Schuld nachzuweisen. Denn es gebe neben den Gewalttätern
auch solche, die ihnen Deckung gäben. So trügen beide Gruppen in
Stadien oft einheitliche Kleidung. Das mache es der Polizei schwer,
Verantwortliche zu stellen. In den Stadien hätten zudem die Vereine
das Hausrecht. Bosbach kündigte ungeachtet dessen an, im
Innenausschuss noch vor der Sommerpause ein Fachgespräch zum Thema
Fußball und Gewalt zu organisieren. Dazu wolle er auf Anregung der
Bundespolizeigewerkschaft den Deutschen Fußball-Bund einladen, die
Deutsche Fußball-Liga, Vertreter der Fans und einen Fan-Forscher.
Dann komme alles auf den Tisch. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und
Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes, Reinhard Grindel,
widersprach Watzke ebenfalls. „Es ist kein Problem der Gesetzgebung,
sondern des Gesetzesvollzugs“, erklärte er der „Mitteldeutschen
Zeitung“. „Staatsanwälte und Gerichte müssen gegen Gewalttäter im
Zusammenhang mit Fußballspielen konsequenter vorgehen.“ Der
Dortmunder Geschäftsführer hatte gesagt, es schade nichts, wenn
randalierende Fans auch mal ein paar Tage in Haft säßen. Der
Gesetzgeber müsse dafür die Voraussetzungen schaffen.
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