Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll gegenüber
den Landesämtern für Verfassungsschutz gestärkt werden und ihnen
gegenüber eine „Zentralstellenfunktion“ einnehmen. Das ergibt sich
nach einem Bericht der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen
Zeitung“ (Online-Ausgabe) aus dem Entwurf des
Bundesverfassungsschutzgesetzes, der dem Blatt vorliegt. Demnach soll
das Bundesamt für Verfassungsschutz „im Bereich gewaltorientierter
Bestrebungen“ erweiterte Befugnisse bekommen und die Arbeit der
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder effektiv
koordinieren. Mit der Umsetzung des Gesetzes sei „ein Mehrbedarf an
Personal und Sachmitteln verbunden“, heißt es in dem Text. „Der
Bedarf beläuft sich auf 261 Planstellen und damit verbundenen rund 17
Millionen Euro jährlichen Personal- und Personalnebenkosten“,
einschließlich der „Einrichtung eines weiteren Vizepräsidenten beim
Bundesamt für Verfassungsschutz in der Besoldungsgruppe B6″. Überdies
regelt der Entwurf erstmals die Tätigkeit von V-Leuten und verdeckten
Ermittlern. So sollen diese dauerhaft nur eingesetzt werden dürfen,
wenn verfassungsfeindliche Bestrebungen „darauf gerichtet sind,
Gewalt anzuwenden oder Gewalt vorzubereiten“. Als V-Leute sollen bloß
Menschen arbeiten können, die nicht zu einer Haftstrafe ohne
Bewährung verurteilt worden sind und nicht finanziell von ihrer
V-Leute-Tätigkeit abhängen. Auch sollen sie auf die Gruppe, die sie
ausspionieren, keinen steuernden Einfluss nehmen. Der Gesetzentwurf
ist eine Reaktion auf den NSU-Skandal, der ein erhebliches Versagen
des Verfassungsschutzes offenbarte, und soll von Bundesinnenminister
Thomas de Maizière (CDU) in Kürze ins Kabinett eingebracht werden.
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