Die 45 von Versetzung bedrohten ehemaligen
Stasi-Mitarbeiter in der Stasi-Unterlagen-Behörde bereiten für den
Fall ihrer zwangsweisen Versetzung eine Sammelklage vor. Das
berichtet die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“
(Mittwoch-Ausgabe) unter Berufung auf Behörden- und Koalitionskreise.
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Kultur und
Medien, Marco Wanderwitz, bestätigte entsprechende Informationen und
sagte dem Blatt: „Wenn gutes Zureden nicht hilft, dann wird man
darüber hinausgehen und zu Versetzungen kommen müssen. Und wenn es
dann Klagen gibt, dann müssen wir es darauf ankommen lassen. Der
Maßstab ist die Verfassung und nicht das einfache Arbeitsrecht.“
Allerdings müsse man damit rechnen, dass der Rechtsstreit mehrere
Instanzen durchlaufe, nämlich das Landesarbeitsgericht, das
Bundesarbeitsgericht und schließlich das Bundesverfassungsgericht.
Vorerst würden noch keine Versetzungen vorgenommen, fügte Wanderwitz
hinzu. Denn zunächst müsse die Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes,
das die Versetzung ermögliche, den Bundesrat passieren, bevor es zum
Jahresanfang offiziell in Kraft treten könne. Die entscheidende
Bundesratssitzung findet am 4. November statt. Der Bundestag hatte
die umstrittene Novelle bereits am 30. September gebilligt. Bisher
stehen für die 45 Ex-Stasi-Leute, die in ihrer übergroßen Mehrheit
nicht freiwillig gehen wollen, 19 freie Stellen in anderen
Bundesbehörden bereit.
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