Ein Berliner, der Ende vergangenen Jahres in
Sachsen-Anhalt in einem spektakulären Mahnverfahren um 43 Millionen
Euro als Rechtsanwalt aufgetreten ist, muss sich demnächst selbst
vor Gericht verantworten. Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“
(Donnerstag-Ausgabe) berichtet, wird ihm versuchter Betrug in anderen
Mahnverfahren vorgeworfen. Nach Angaben der Berliner Justiz soll er –
anders als im Magdeburger Fall – in den Jahren 2012 und 2013 selbst
unberechtigt Mahnbescheide gegen verschiedene Firmen beantragt haben.
Die Beträge lagen zwischen 90 und 200.000 Euro. In dem Verfahren in
Sachsen-Anhalt hatte der Mann sich Ende 2014 als Anwalt einer Frau
ausgegeben, die einen Mahnbescheid über 43 Millionen Euro erhalten
hatte. Der angeblich von der Telekom gestellte Antrag bei einem
Mahngericht stellte sich später aber als gefälscht heraus, ein
Ermittlungsverfahren zu dieser Fälschung ist mangels
Erfolgsaussichten bereits eingestellt. Die Magdeburger
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Berliner jetzt allerdings
wegen des Verdachts auf Missbrauch von Berufsbezeichnungen.
Recherchen der „Mitteldeutschen Zeitung“ hatten im Januar Zweifel an
der Anwaltstätigkeit des Mannes aufkommen lassen. Nach Angaben der
Rechtsanwalts-kammer Berlin hat es in der Hauptstadt nie einen
zugelassenen Anwalt dieses Namens gegeben.
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Hartmut Augustin
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