Der rechtspolitische Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, hat Pläne der
Länder-Justizminister, Delikte wie einfachen Diebstahl oder minder
schwere Körperverletzung mit Führerscheinentzug zu ahnden,
kritisiert. Ein Führerscheinentzug könne nur gegen Täter verhängt
werden, die auch eine Fahrerlaubnis besäßen, sagte er der in Halle
erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Montag-Ausgabe). „Alle anderen
Täter müssten dann zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt werden,
was einer Bevorzugung gegenüber Führerscheinbesitzern bedeuten würde.
Oder sie wandern ins Gefängnis und würden damit viel härter
bestraft“, sagte Ahrendt. Mit dem Führerscheinentzug als Hauptstrafe
würden „Spezialsanktionen“ für bestimmte Personengruppen geschaffen,
die unser Strafrechtssystem „nicht besser machen“. Zudem habe der
Verlust des Führerscheins zu Verkehrsdelikten einen unmittelbaren
Bezug, nicht aber zu Diebstählen oder Körperverletzung. „Ich habe da
ein gesundes Störgefühl“, sagte der FDP-Politiker.
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Hartmut Augustin
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