Der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) davor
gewarnt, einen Gesetzentwurf zur Sicherungsverwahrung auf Basis der
vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte vorzulegen. „Ich kann
davon bloß abraten“, sagte er der in Halle erscheinenden
„Mitteldeutschen Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe). „Das Parlament macht
die Gesetze und nicht die Ministerin.“
Uhl fügte hinzu: „Die Justizministerin hat ihre Vorlage mit uns
nicht abgestimmt. Da kann sie auch nicht verlangen, dass wir
zustimmen.“ Leutheusser-Schnarrenberger wolle „keine nachträgliche
Sicherungsverwahrung. Wir bestehen darauf. Das ist der Konflikt.“ Der
CSU-Politiker regte an, deutschlandweit drei oder vier Einrichtungen
zu schaffen, in denen Sicherungsverwahrungen vorgenommen werden
könnten. Zugleich riet er dazu, das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg vom Dezember notfalls
zu ignorieren. Der EGMR hatte das in Deutschland praktizierte System
der Unterbringung von Tätern über das Haftende hinaus infrage
gestellt. „Ich nehme lieber eine Rüge des Europäischen Gerichtshofes
in Kauf als das Risiko neuer Straftaten“, erklärte Uhl.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200