Die Justiz kostet nicht nur, sie bringt dem Land
auch richtig viel Geld ein. 2014 kamen an Geldauflagen in
Sachsen-Anhalt 4,15 Millionen Euro zusammen. Das berichtet die in
Halle erscheinende „Mitteldeutsche Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe). Es
ist die höchste Summe seit mindestens 20 Jahren. Gut drei Millionen
davon flossen in die Landeskasse, eine Million kam gemeinnützigen
Vereinen und Projekten zugute. Geldauflagen verhängen Richter und
Staatsanwälte bei der Einstellung eines Verfahrens oder als Buße. Ein
Richter kann dabei frei entscheiden, wem das Geld zugute kommen soll.
Wie es zu dem Rekord kommt, ist unklar. Das Justizministerium konnte
ihn auf MZ-Nachfrage jedenfalls nicht erklären. Insgesamt kamen in
den vergangenen 20 Jahren mehr als 55 Millionen Euro an Auflagen
zusammen, die hauptsächlich der Landeskasse zugute kamen. Ein
zweistelliger Millionenbetrag aber eben auch gemeinnützigen Zwecken.
Zum Beispiel gingen 2014 im Landgerichtsbezirk Halle gut 379 000 Euro
an die Landeskasse und fast 170 000 Euro an gemeinnützige
Institutionen. Die Spanne reichte von 100 Euro für den
Arbeiter-Samariter-Bund Merseburg-Querfurt bis zu 25 000 Euro für
„Rote Nasen Deutschland e.V.“. Darin sind Clowns organisiert, die in
Kranken-häusern etwa schwer erkrankte Kinder aufmuntern. Die
Geldauflagen werden von Gerichten und Staatsanwaltschaften in
Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verhängt. Das
Justizministerium will mit Verweis auf die richterliche
Unabhängigkeit auch bei dieser Praxis bleiben. Die
Linken-Fraktionsvize Eva von Angern verlangt hingegen eine Änderung.
„Sehr viel Geld fließt in die alten Bundesländer“, moniert sie und
fordert die Bildung einer unabhängigen Kommission zur Verteilung der
Gelder. „So könnte mehr Geld zum Beispiel an die Frauenhäuser und den
Kinderschutzbund in Sachsen-Anhalt gehen. Hier gehört das Geld auch
hin“, so von Angern. Der Rote-Nasen-Verein etwa ist bundesweit aktiv
und hat seine Zentrale in Berlin. 2014 wurden alleine im
Landgerichts-bezirk Halle eine Reihe von Institutionen mit Sitz
außerhalb des Landes bedacht, zum Beispiel Ärzte ohne Grenzen (14 000
Euro), die Deutsche Herzstiftung (10 000 Euro) und die
Bodelschwingschen Stiftungen Bethel (5 000 Euro). Am Amtsgericht
Halle erhielt mit 30 700 Euro am meisten die Uno-Flüchtlingshilfe in
Bonn vor den Ärzten ohne Grenzen (7 450 Euro). Das Justizministerium
lehnt eine zentrale Verteilung der Gelder ab. Die Auflagen leisteten
einen Beitrag zum Täter-Opfer-Ausgleich, etwa wenn „einem gegenüber
Frauen gewalttätigen Mann eine Geldbuße zugunsten des lokalen
Frauenhauses“ auferlegt werde.
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Hartmut Augustin
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